DER MCE TENSFELD INFORMIERT

**Gemeinsam gegen Corona**

Landesportverband Schleswig-Holstein

 (29.10.2020): Wie aus den aktuellen Medienberichten ersichtlich, haben die Regierungschefs der Länder am 28.10.2020 in einer gemeinsamen Konferenz mit der Bundeskanzlerin aufgrund des steigenden Infektionsgeschehens einen Beschluss gefasst, der gravierende Auswirkungen auf das öffentliche Leben und auch auf den Sport haben wird. Die Regelungen sollen ab 2.11.2020 für den Monat November gelten. Vereinbart wurde unter anderem, dass der Amateursport in diesem Zeitraum nicht betrieben werden darf. Welche konkrete Ausgestaltung die resultierenden landesspezifischen Regelungen für Schleswig-Holstein haben werden, ist aktuell noch nicht abschließend ersichtlich. Die endgültige Landesverordnung ist nach derzeitigem Stand für den 30.10.2020 angekündigt. Selbstverständlich werden wir Sie über die den Sport betreffenden Regelungen schnellstmöglich informieren.

Regelungen die ab Montag, den 02.11.20, bundesweit für den Sport in Kraft treten….

5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören….

d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Daher wird auf der Motorsportanlage auch kein Trainingsbetrieb bis Ende November stattfinden.

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